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Lizenzbedingungen HOT IRON® (ab 2018)

Lizenzbedingungen HOT IRON® (ab 2018)

Mit Bestehen der Prüfung zum „HOT IRON® Instructor“ erhält der Instruktor das Recht, den rechtlich geschützten Namen HOT IRON® zu verwenden.

Der Name ist an seine mit der bestandenen Prüfung nachgewiesene Qualifikation gebunden und kann in jedem beliebigen Studio von diesem Instruktor genutzt werden.

Eine unrechtmäßige Nutzung dieses Namens wird rechtlich verfolgt und kann mit einer Strafe von bis zu € 5.000 belegt werden.

Gebührenpflichtige Studiolizenzen gibt es nicht.

Die „HOT IRON® Instructor“ Lizenz, und damit das Recht der Namensnutzung, wird durch das Sammeln von Lizenzpunkten innerhalb des Systems HOT IRON® bestätigt.

Die Lizenz ist für acht Quartale gültig.

Voraussetzung dafür ist jedoch:

· Sammeln von mind. 12 Punkten innerhalb der ersten vier Quartale
· Innerhalb der acht Quartale müssen insgesamt mind. 48 Punkte gesammelt werden


Mit Versäumen der Pflicht, entsprechende Lizenzpunkte zu sammeln erlischt das Recht der Namensnutzung.

Ist die Lizenz erloschen, so muss zum erneuten Erlangen des Namensnutzungsrechtes eine HOT IRON® Instructor Ausbildung erfolgreich absolviert werden bzw. ein Wiedereinstieg mit dem Lizenzinhaber vereinbart werden.
(gültig ab: 01.01.2018)

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