- Experts United
- AGB
- Lizenzbedingungen HOT IRON® (ab 2018)
Lizenzbedingungen HOT IRON® (ab 2018)
Lizenzbedingungen HOT IRON® (ab 2018)
Mit Bestehen der Prüfung zum „HOT IRON® Instructor“ erhält der Instruktor das Recht, den rechtlich geschützten Namen HOT IRON® zu verwenden.
Der Name ist an seine mit der bestandenen Prüfung nachgewiesene Qualifikation gebunden und kann in jedem beliebigen Studio von diesem Instruktor genutzt werden.
Eine unrechtmäßige Nutzung dieses Namens wird rechtlich verfolgt und kann mit einer Strafe von bis zu € 5.000 belegt werden.
Gebührenpflichtige Studiolizenzen gibt es nicht.
Die „HOT IRON® Instructor“ Lizenz, und damit das Recht der Namensnutzung, wird durch das Sammeln von Lizenzpunkten innerhalb des Systems HOT IRON® bestätigt.
Die Lizenz ist für acht Quartale gültig (beginnend mit dem Quartal, in dem die Praxis- und Theorieprüfung zum HOT IRON® Instructor erfolgreich abgeschlossen wurde).
Voraussetzung dafür ist jedoch:
· Sammeln von mind. 12 Punkten innerhalb der ersten vier Quartale
· Innerhalb der acht Quartale müssen insgesamt mind. 48 Punkte gesammelt werden
Mit Versäumen der Pflicht, entsprechende Lizenzpunkte zu sammeln erlischt das Recht der Namensnutzung.
Ist die Lizenz erloschen, gibt es folgende Möglichkeiten, durch erfolgreiches Absolvieren der u.g. Aus- bzw. Fortbildungen die Namensnutzungsrechte erneut zu erlangen:
- bis zu 2 Jahre → HOT IRON® enterTRAINment Experts Exchange
· bis zu 5 Jahre → HOT IRON® Update (€80 anstatt €120, einmalig)
· bis zu 10 Jahre → HOT IRON® Update (€120)
· mehr als 10 Jahre → HOT IRON® Instructor Ausbildung (Modul 1 + 2)
(gültig ab: 01.01.2018)



